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Physikalische Größen und ihre Einheiten

1. Physikalische Größen

Physikalische Größen sind meßbare Eigenschaften der Materie sowie von Vorgängen und Zuständen in Raum und Zeit. Um eine Größe messen zu können, muß man eine gleichartige Größe als Einheit festlegen. Messen heißt dann: Vergleichen der zu messenden Größe mit der Einheit. Das Ergebnis der Messung ist das Produkt aus folgenden zwei Faktoren:

    l. Zahlenwert, der aussagt, wie oft die Einheit in der gemessenen Größe enthalten ist.
    2. Einheit, die bei der Messung verwendet worden ist.
Also:
 
Physikalische Größe = Zahlenwert • Einheit
 

2. Basiseinheiten und abgeleitete Einheiten

Die Einheiten physikalischer Größen können grundsätzlich willkürlich festgelegt werden: Man beachtet dabei jedoch folgende Gesichtspunkte: Konstanz des Urmaßes, leichte Reproduzierbarkeit, zweckmäßige Größe der Einheit. Außerdem vereinbart man international für möglichst viele Staaten die gleichen Einheiten. Es ist aber weder notwendig noch zweckmäßig, für jede physikalische Größe eine willkürliche Einheit einzuführen. Man wählt vielmehr nur die Einheiten der Basisgrößen willkürlich (Basiseinheiten). Die Einheiten der abgeleiteten Größen erhält man dann mit Hilfe der Definitionsgleichungen dieser Größen (abgeleitete Einheiten). Stimmt man dabei die Einheiten der abgeleiteten Größen so auf die Basiseinheiten ab, daß in den Definitionsgleichungen nur der Zahlenfaktor 1 vorkommt, so sind sie zu den Basiseinheiten und untereinander kohärent. Kohärente Einheiten bilden ein Einheitensystem.

Heute wird ausschließlich das 1960 international vereinbarte "Système International d'Unités" verwendet. Dieses "Internationale Einheitensystem" wird in allen Sprachen der Welt mit SI abgekürzt, seine Einheiten werden als SI-Einheiten bezeichnet. Durch das "Gesetz über Einheiten im Meßwesen" vom 2.7.1969 in der Fassung vom 6.7.1973 wurde es auch in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeführt. Es verwendet 7 Basisgrößen und Basiseinheiten. Die Basiseinheiten sind in dem Bundesgesetz folgendermaßen definiert:
 
 

1 Meter ist das 1650763,73fache der Wellenlänge der von Atomen des Nuklids 86Kr beim Übergang vom Zustand 5d5 zum Zustand 2p10 ausgesandten, sich im Vakuum ausbreitenden Strahlung.
1 Kilogramm ist die Masse des internationalen Kilogrammprototyps.
1 Sekunde ist das 9192631770fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes von Atomen des Nuklids 133Cs entsprechenden Strahlung.
1 Ampere ist die Stärke eines zeitlich unveränderlichen elektrischen Stromes, der, durch zwei im Vakuum parallel im Abstand 1m angeordnete, geradlinige, unendlich lange Leiter von vernachlässigbar kleinem, kreisförmigem Querschnitt fließend, zwischen diesen Leitern je 1m Leiterlänge elektrodynamisch die Kraft 2·10-7 N hervorrufen würde.
1 Kelvin ist der 273,16te Teil der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers.
1 Candela ist die Lichtstärke, mit der 1/600000 m2 der Oberfläche eines schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck 101325 kg/ms2 erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfläche leuchtet.
1 Mol ist die Stoffmenge eines Systems bestimmter Zusammensetzung, das aus ebenso vielen Teilchen besteht, wie Atome in 12·10-3 kg des Nuklids 12C enthalten sind.
 

3. Dezimale Vielfache und Teile der SI-Einheiten

Weil die SI-Einheiten für den praktischen Gebrauch vielfach zu groß oder zu klein sind, dürfen von ihnen dezimale Vielfache und Teile durch besondere Vorsätze gebildet werden, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich untersagt ist.

Zusammenstellung dieser SI-Vorsätze:
 

Zehnerpotenz
Vorsatz
Kurzzeichen
Zehnerpotenz
Vorsatz
Kurzzeichen
1012
Tera
T
10-1
Dezi
d
109
Giga
G
10-2
Zenti
c
106
Mega
M
10-3
Milli
m
103
Kilo
k
10-6
Mikro
102
Hekto
h
10-9
Nano
n
101
Deka
da
10-12
Piko
p
.
.
.
10-15
Femto
f
     
10-18
Atto
a
 

Für die Anwendung der Vorsätze gelten einige Regeln. Die wichtigsten sind:

  • Keine Einheit darf gleichzeitig mehr als einen Vorsatz erhalten.
  • Die Kombination der Kurzzeichen des Vorsatzes und der Einheit gilt als ein Symbol, das ohne Verwendung von Klammern in eine Potenz erhoben wird. Oder anders ausgedrückt: Exponenten der Einheit gelten auch für den dezimalen Vorsatz.
  • Vorsätze, die einer ganzzahligen Potenz von 103 entsprechen, (also 103n), sind zu bevorzugen. Die Vorsätze Hekto, Deka, Dezi, und Zenti sollen nur bei den Einheiten verwendet werden, bei denen sie bereits üblich sind.. Bei zusammengesetzten Einheiten kann jede der Einheiten einen dezimalen Vorsatz erhalten (sofern er für diese Einheit zulässig ist). Angestrebt werden soll jedoch, möglichst nur einen Vorsatz und diesen im Zähler zu verwenden.
  • Die Einheiten von Ergebnissen sollen mit dem Vorsatz versehen werden, der den Zahlenwert möglichst in den Bereich 0,1 - 1000 bringt.
 
4. SI-fremde Einheiten
 

Sie sind inkohärent abgeleitet und nicht mehr zulässig. Einige sind jedoch wegen ihrer Bedeutung in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zumindest in Spezialgebieten für dauernd oder zeitlich begrenzt zugelassen.

Beispiele:

    Nicht mehr zulässig sind:
      1 PS = 0,736 kW ( 1 Pferdestärke )
      1 cal = 4,19 J ( 1 Kalorie )
      1 erg = 10-7 J
    Ausnehmend zugelassen sind:
      1 Å = 10-10 m ( 1 Ångström )
      1 eV = 1,60·10-19 J ( 1 Elektronenvolt )
 
 
   Das Gymnasium: Friedrich-Koenig-Gymnasium, Würzburg Zurück: Physikseite